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Aktuelle Informationen zu Funk-Frequenzen

Aktuelle Informationen zu Funk-Frequenzen

Wo darf ich eigentlich funken?

Jedes Shure Funk-Produkt ist in verschiedenen Frequenzbändern (z.B. „S8“, „T11“,…) erhältlich und funkt somit in verschiedenen Frequenzbereichen. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, informieren wir auf dieser Seite über den aktuellen Stand der Dinge sowie absehbare Veränderungen und geben somit eine Entscheidungshilfe für/gegen bestimmte Frequenzbereiche.

Die Bundesnetzagentur reguliert die Nutzung von Funkmikrofonen (bzw. auch In-Ear Monitoring Systemen) in der so genannten VvnömL (Verordnung für nicht öffentlichen mobilen Landfunk) und teilt die Anwender von Funksystemen in zwei große Guppen ein: private und professionelle Anwender.

Für private Anwender

Es stehen mehrere anmeldefreie Frequenzbereiche zur Verfügung. Man muss beim Kauf lediglich darauf achten, dass das Funksystem innerhalb eines anmeldefreien Bereiches funken kann. Und schon kann's los gehen. 

Für professionelle Anwender

Hierzu zählen alle Arten von Installationen, Programmproduzenten oder auch ambitionierte Hobbybands. Für diese Anwender stehen natürlich auch die anmeldefreien Bereiche zur Verfügung. Da diese allerdings nur kleine Frequenzbereiche abdecken und demzufolge keine großen Setups betrieben werden können, empfehlen wir für professionelle Anwender die anmeldepflichtigen Bereiche. Dafür muss ein kostenpflichtiger Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.

Der Shure Frequenzguide

Der Shure Frequenzguide

Die optimale Entscheidungshilfe zur Änderung der Nutzung von Frequenzen für Funkmikrofone.

Download (PDF 1,45 MB)

Umrüstbarkeit von Shure Funksystemen

Nachweis zur Umrüstbarkeit von Shure Funksystemen (PDF)

Übersicht der Schaltbandbreiten (PDF)

Ausfüllhinweise BAV eService Portal (PDF)

Wichtiger Hinweis:

Im Zuge der Digitalen Dividende 2 ist nun der genaue Ablauf bzgl. der Entschädigungszahlungen bekannt gegeben worden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fakten für Sie im Überblick zusammengestellt:

  • Anträge können seit dem 1. Januar 2016 bei der BAV gestellt werden.
  • Die Entschädigungen werden unabhängig vom weiteren Verwendungszweck des Auszahlungsbetrages gewährt, Sie sollten diese also auf jeden Fall in Anspruch nehmen
  • Die Anschaffung der Funkanlage muss zwischen 01. Januar 2012 und 31. März 2015 erfolgt sein (für Antragsteller aus dem gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Bereich zwischen 01. Januar 1997 und 31. März 2015)
  • Grundlage der Ausgleichszahlung sind technische Umrüstungskosten oder, sofern eine Umrüstung nachweislich technisch nicht möglich ist, ein Wertersatz auf Grundlage eines Restwerts nach Maßgabe der Richtlinie.
  • Die zwingend notwendige Frequenzzuteilung muss vor 31. Dezember 2015 erfolgt sein.
  • Für Funkanlagen die im Bereich 694 bis 790 MHz betrieben werden, ist eine konkrete Störungsbetroffenheit nicht erforderlich.
  • Funkanlagen im Bereich 470 bis 694 MHz werden nur entschädigt, wenn aufgrund der geänderten Rundfunkbelegungen die ursprüngliche Nutzbarkeit nicht mehr möglich ist.
  • Entschädigungen werden nur für Anträge ab einem Anschaffungswert von insgesamt 410 Euro (netto) gewährt.
  • Aufgrund der hohen Spektrumeffizienz von Shure Funksystemen stellt eine erneute gesetzliche Verknappung der Funkfrequenzen keine anwendungstechnische Einschränkung dar.

Private Anwender

Die anmeldefreien Bereiche sind:

  • 174 - 230 MHz (neu zugeteiltes VHF Band)
  • 823 - 832 MHz (LTE - Mittenlücke)
  • 863 - 865 MHz (EU-weites Harmonized Frequency Band)
  • 1785 – 1805 MHz (LTE - Mittenlücke)
  • 2,4 GHz (weltweit anmeldefreier WLAN Bereich)

 Diese Frequenzbereiche gelten bis mindestens 2026.

Professionelle Anwender

Anmeldepflichtige Bereiche

Für professionelle Anwender wie Broadcast, Touring, feste Installationen und ambitionierte Hobbybands stehende folgende anmeldepflichtigen Bereiche zur Verfügung:

  • 470 - 608 MHz
  • 614 - 703 MHz
  • 733 - 823 MHz
  • 1492 - 1525 MHz (nur in geschlossenen Räumen)

Generell gewährt die Bundesnetzagentur eine komplette Bereichszuteilung. D. h. die Anmeldung gilt für alle drei Frequenzbereiche. Da in den Frequenzbereichen oberhalb 694 MHz der Ausbau von LTE nach und nach voranschreitet, empfehlen wir für Neuanschaffungen Systeme, die unterhalb 694 MHz arbeiten.

Aktuelle Informationen vom 21.11.2017

Die RSPG (Europäische Kommission: Radio Spectrum Policy Group) hat ihre Einschätzung der zukünftigen Entwicklungen für die weitere Nutzung des UHF-Frequenzbereichs veröffentlicht.

Das Frequenzband 470-694 MHz (UHF) wird mit großer Wahrscheinlichkeit bis 2030 für den PMSE-Bereich (Program Making Special Events: drahtlose Mikrofone und IEM-Systeme) zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2025 soll feststehen, wie das UHF-TV-Band zukünftig aufgeteilt wird. Die RSPG verfolgt interessiert die Weiterentwicklung der Technologien, speziell in Hinsicht auf Spektrumeffizienz. Herstellern wird geraten, die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich voranzutreiben und sich mit den Möglichkeiten von zukünftigen Technologien, wie z.B. 5G zu beschäftigen.

Diese Einschätzung und das Bestehen des UHF-Bands für PMSE bis 2030 führen zu Planungssicherheit für die nächsten Jahre und erleichtern die Entscheidung für den Kauf von Investitionsgütern in diesem Geschäftsfeld.

Vorprogrammierte Frequenzen

Vorprogrammierte Gruppen und Kanäle

Funkfrequenzen können nicht beliebig miteinander kombiniert werden. Auch genügt es nicht, die Funksysteme nur auf unterschiedliche Frequenzen zu programmieren, sondern es müssen die Eigenschaften der verwendeten Sender und Empfänger beachtet werden, d.h. auch die Mischprodukte der einzelnen Sendefrequenzen. So kann es beispielsweise sein, dass mehrere Drahtlos-Systeme problemlos simultan betrieben werden; kommt jedoch ein weiteres System hinzu, wird das gesamte System funktionsunfähig. Aus diesem Grund müssen bei einer Mehrkanalanlage alle Frequenzen sorgfältig koordiniert werden.

Um den Aufbau von mehrkanaligen Mikrofonanlagen so einfach wie möglich zu halten, werden Shure Systeme in mehreren Gruppen mit unterschiedlichen Kanälen vorprogrammiert. Um beispielsweise 10 SLX Funkmikrofone störungsfrei in Betrieb zu nehmen, müssen lediglich alle Sender-/Empfängerpaare auf einen unterschiedlichen Kanal aus einer Gruppe eingestellt werden.

Alle Kanäle innerhalb einer Gruppe (abhängig vom Funksystem) sind kompatibel, d.h. sie können störungsfrei betrieben werden. Bei den verschiedenen Gruppen handelt es sich nicht um "bessere" oder "schlechtere", sie sind lediglich für unterschiedliche Anwender berechnet und optimiert. Welche Gruppe für welchen Anwenderkreis (Nutzergruppe/Land) vorgesehen ist, findet sich entweder in derBedienungsanleitung bzw. im Anhang der Bedienungsanleitung oder in den Frequenzlisten.

Wichtig: bei einer Mehrkanalanlage dürfen ausschließlich Frequenzen aus einer Gruppe verwendet werden!

Sollte die Mehrkanalanlage aus verschiedenen Systemen (z.B. ULX Drahtlos- und PSM 900 In-Ear-Monitoring System) bestehen, gilt dies nicht mehr. In diesem Fall berechnen wir gerne ein kompatibles Frequenzsetup für Ihren individuellen Fall (support@shure.de).

ULX, UHF, UHF-R, PSM 900 und PSM 1000 Systeme sind darüber hinaus frei programmierbar, d.h. bei diesen Systemen kann, innerhalb des jeweiligen Frequenzbandes, jede Frequenz im 25 kHz Raster eingestellt werden (Ausnahme ist die ältere UHF-MA Serie mit 125 kHz Schrittweite). Die Sender verfügen über ein vierstelliges Display, so dass jeder Frequenz ein Code zugewiesen werden kann. Diese Codes sind ebenfalls in Gruppen und Kanälen dargestellt, allerdings beginnt die Gruppe hier immer mit einem Buchstaben (z.B. Gruppe A1 Kanal 67). Die zu den einzelnen Codes gehörenden Frequenzen finden Sie in den jeweiligen Frequenzlisten.

SLX Drahtlos-Systeme sind ebenfalls in 25 kHz Schritten frei programmierbar, allerdings wurde bei diesem System auf eine Anzeige der individuellen Sendefrequenz am Sender verzichtet. Hier lässt sich die Sendefrequenz im Empfängerdisplay ablesen.

Ältere Systeme mit fest eingestellter Frequenz (Performance Gear Wireless VHF/UHF und PSM 600) wurden von Haus aus mit kompatiblen Frequenzen innerhalb der Serie angeboten.

Links zum Thema Anmeldung & Bundesnetzagentur

Antrag auf Frequenzzuteilung für nicht öffentlichen mobilen Landfunk (nömL)

Informationen zur Entschädigungsleistung

Antragsstellung und Ausfüllhinweise

LTE-Check

Die "Vorprüfung zur Erstellung des qualifizierten Nachweises für eine Störungssituation" kann online durchgeführt werden.

Shure Frequenzlisten

Alle Frequenzlisten zu Shure Funkmikrofon- und In-Ear-Monitoring Systemen.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Funk-Frequenzen wenden Sie sich direkt an APWPT-Mitglied Wolfgang Bilz

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